Nachsorgeeinrichtung für chronisch mehrfach geschädigte alkoholkranke Frauen und Männer in Linstow (CMA-Einrichtung)

In diese Einrichtung können Männer und Frauen aufgenommen werden, die die Voraussetzungen der §§ 53 und 54 SGB XII erfüllen. SGB bedeutet "Sozialgesetzbuch", hier das 12. Buch des Sozialgesetzbuches. In diesem Buch wird die Sozialhilfe geregelt. In § 1 des SGB XII heißt es:

"Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken."

Im 6. Kapitel des SGB XII geht es um die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Teilhabe). Der § 53 beschäftigt sich mit dem Personenkreis, der berechtigt ist, eine solche Hilfe zur Eingliederung zu erhalten. Daraus geht hervor, dass dies Personen sind, die durch eine Behinderung oder durch den drohenden Eintritt einer solchen Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind. Dabei muss es aber die Art und Schwere der Behinderung gestatten, dass überhaupt Maßnahmen zur Teilhabe beim betreffenden Menschen möglich sind. Eine solche Behinderung kann z. B. Folge langjährigen Alkohol- und Drogenkonsums sein. Art und Schwere der Folgen werden ärztlich (psychiatrisch) festgestellt. Aufgabe der Sozialtherapie in Linstow ist es, die vorhandene Behinderung durch den Alkoholkonsum oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen. Zusätzlich sind im 9. Buch des Sozialgesetzbuches (§ 33) folgende Maßnahmen im Rahmen einer solchen Sozialtherapie beschrieben:

Medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen, um die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Dies geschieht insbesondere durch:

  • Hilfen zur Unterstützung bei der Krankheits- und Behinderungsverarbeitung,

  • Aktivierung von Selbsthilfepotentialen,

  • Information und Beratung von Angehörigen

  • Vermittlung von Kontakten zu Selbsthilfe- und Beratungsmöglichkeiten,

  • Hilfen zur seelischen Stabilisierung und zur Förderung der sozialen Kompetenz, unter anderem durch Training sozialer und kommunikativer Fähigkeiten und im Umgang mit Krisensituationen,

  • Training lebenspraktischer Fähigkeiten

Diese und weitere Anforderungen werden in Linstow erfüllt, die Einrichtung verfügt über 17 Wohnplätze. Wer also unter einer alkoholbedingten Behinderung entsprechenden Ausmaßes leidet, wird in Linstow Aufnahme und Behandlung finden. Bei Fragen rufen Sie gerne die u. a. Telefonnummer an.

CMA-Einrichtung Linstow 
Telefon: 038457 / 224 - 30
Telefax: 038457 / 224 - 38